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   BVerwG, 20.10.1960 - III C 319.57   

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BVerwG, 20.10.1960 - III C 319.57 (https://dejure.org/1960,5168)
BVerwG, Entscheidung vom 20.10.1960 - III C 319.57 (https://dejure.org/1960,5168)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Oktober 1960 - III C 319.57 (https://dejure.org/1960,5168)
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  • BVerwG, 10.05.1957 - IV C 107.56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1960 - III C 319.57
    Da inzwischen der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einem Beschluß vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - unter anderem auch § 16 Abs. 7 FG für grundgesetzwidrig bezeichnet und die Frage, ob diese Vorschrift mit Art. 6 GG vereinbar sei, der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts unterstellt hatte, ließ das Verwaltungsgericht die Revision gegen sein Urteil zu.

    Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17.57 - (NJW 1960 S. 1195), der auf den Vorlegungsbeschluß des IV. Senats vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - (NJW 1957 S. 1256) ergangen ist, ist mit Gesetzeskraft festgestellt, daß § 16 Abs. 7 FG nicht gegen das Grundgesetz verstößt (§ 31 Abs. 2, § 80 Abs. 1, § 13 Nr. 11 BVerfGG).

  • BVerfG, 04.05.1960 - 1 BvL 17/57

    Hausratentschädigung

    Auszug aus BVerwG, 20.10.1960 - III C 319.57
    Durch den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Mai 1960 - 1 BvL 17.57 - (NJW 1960 S. 1195), der auf den Vorlegungsbeschluß des IV. Senats vom 10. Mai 1957 - BVerwG IV C 107.56 - (NJW 1957 S. 1256) ergangen ist, ist mit Gesetzeskraft festgestellt, daß § 16 Abs. 7 FG nicht gegen das Grundgesetz verstößt (§ 31 Abs. 2, § 80 Abs. 1, § 13 Nr. 11 BVerfGG).
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